Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
- 900 Euro pro Ladepunkt
- Kauf und Installalation nicht öffentlicher Ladesäulen
- Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen
- für Unternehmen, kommunale Unternehmen
KfW-Förderbank
Neues Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" für attraktive Zielorte
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Normal Ladepunkte (3,7 kW bis 11 kW) 80% bis 4.000 EUR
- Schnell Ladepunkte (22 kW bis 50 kW) 80% bis 16.000 EUR
- Anschluss an das Niederspannungsnetz 80 % bis 10.000 EURO
- Anschluss an das Mittelspannungsnetz 80 % bis 100.000 EURO
- Kombinationsmöglichkeiten mit Pufferspeicher wie dazugehöriger Netzanschluss
- Zugänglichkeit der Ladepunkte (bei beschränkter Zugänglichkeit erfolgt Absenkung der Förderquote)
- Die Ökostromabgabe ist verpflichtend
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc Laden ermöglichen
- Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden
Ihre eigene Ladestation fürs Elektroauto – jetzt Förderung nutzen
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Neues KfW Förderprogramm Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Antragstellung ab den 24.11.2020 möglich.
Hier gehts zum Förderprogramm:https://www.kfw.de/kfw.de.html
Verpflichtender Rollout intelligenter Messsysteme hat begonnen
Das BSI hatte die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme festgestellt und damit die Freigabe für den Rollout von intelligenten Messsystemen mit Bekanntgabe zum 24. Februar 2020 erteilt. Drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller hatten das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI bereits erfolgreich abgeschlossen.
BSI zertifiziert weiteres Smart-Meter-Gateway
Dabei wurden auch die Produktions- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte geprüft.
Messstellenbetreiber wie Stromnetzbetreiber sind seit Feststellung der technischen Möglichkeit verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dezentrale Erzeugungsanlagen (sogenannte EEG- und KWKG-Anlagen) und flexible steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind z.B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, müssen zunächst nicht ausgestattet werden, da das Bundeswirtschaftsministerium hierzu Anpassungen des Rechtsrahmens angekündigt hat. Das BSI wird im Zuge einer Aktualisierung der Marktanalyse zum 30. Oktober 2020 die technische Möglichkeit für diese Anlagen neu bewerten.
Förderprogramm Ladesäulen für Elektromobiltät (beendet)
Jetzt Chance für das bayerische Förderprogramm nutzen!
Antragsteller: natürliche und juristische Personen.
Bis 22 kW je Ladepunkt und für den Netzanschluss
40% je Ladepunkt (max. 3000 EUR)
40% für den Netzanschluss pro Standort (bis höchstens 5000 EUR) für den Anschluss an das Stromnetz
10% Bonus für E-Carsharing, intermodale Ladeplätze, Lastoptimiertes Laden etc.

Ihr Ansprechpartner für den Angebotsservice und für die Antragsbearbeitung vor Ort.
Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule; Netzanschluss und Montage!
Normalladepunkte bis einschliesslich 22 kW bis 3000 € je Ladepunkt!
Netzanschluss pro Standort mit einen Anteil von 40% (bis höchstens 5000 € für den Anschluss an das Stromnetz)
Bonus: Wenn die Ladestation einen zus. Mehrwert bieten, bsp. Park and Ride, E-Car/ oder E-Bike Sharing kann der Förderantrag um 10% erhöht werden.
Vorraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus Erneuerbaren Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung.
Bewilligungsverfahren: Anträge aus Landkreise und kreisfreien Städte mit besonderen Handlungsbedarf werden durch die Bewilligungsbehörde bevorzugt bewilligt.
Die Bewilligung für die Zuschüsse erfolgt ausschließlich durch die Bewilligungsbehörde und der Fördermittelgeber!
Anfrage kostenloses Angebot für Ladesäule
Unser Service für Sie! Wir beantragen für Sie die Fördermittel und stimmen den Netzanschluss und die Leistung mit Ihren Netzbetreiber ab!

Abbildung Hypercharger

Systembeispiel: AC Wallbox
Ladesäule, Kabel, Fundament, Beleuchtung, Anfahrschutz, W-Lan etc. 3.305,- €
Förderung Ladesäule: 1.322,- €
Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss i. V. mit den Förderantrag:
Netzanschluss, Erweiterung Hausanschluss, BKZ 3.550,- €
Förderung Netzanschluss: 1.420,- €
Angebote für Ladesäulen sind kostenlos!
Batteriespeicher und PV-Anlage auf Anfrage!
Smart-Meter Mehrwert intelligenter Stromzähler

Infoveranstaltung mit der Energieagentur Regensburg in Neutraubling von 19.02.2019.
Wolfgang Klement Inhaber von eeb.plus, zeigte anhand mehere Beispiele auf, wie moderne Technik und der Einsatz von Einsparzählern zu mehr Effizienz beitragen können. Die erfassten Messwerte werden über die Kommunikationssoftware sicher zu den Servern übertragen und für den Kunden im Portal ausgwertet.
Energieverbräuche einzelner Geräte werden transparent aufgeschlüsselt. Der Endkunde kann z.B ermitteln wie hoch seine Grundlast ist und sieht im Portal auch wieviel die einzelnen Geräte verbrauchen! Der Kunde kann Stromfresser sofort erkennen und somit auch Energie und Stromkosten sparen!
"Wir bedanken uns bei der Stadt Neutraubling, Herrn Bürgermeister Kiechle und der Energieagentur Regensburg!"
"Energiemesstechnik für Privat, Gewerbe- und Industriekunden"! Energieeffizienz Messen & Verifizieren! EEB+
Energiesammelgesetz
gesetzlichen Vorgaben für Erfassung und Abgrenzung von eigenerzeugten, selbstverbrauchten, fremdbezogenen und an Dritte weitergeleitete Strommengen für Unternehmen verschärft,
- die Strom in Eigenregie z.B. mittels eines Blockheizkraftwerks oder einer Photovoltaikanlage erzeugen (Eigenversorger),
- die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen (Stromkostenintensive Unternehmen)
erfassen, wenn keine gesetzliche Ausnahme greift.
Der Gesetzgeber hat zur Umsetzung der neuen Vorgaben eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Erfolgt dies nicht,
- entfallen ab dem 1. Januar 2022 für die Zukunft die Privelegien aus der Eigenversorgung bzw. der Besonderen Ausgleichsregelung. Hiervon betroffen ist inbesondere die Befreiung von bzw. Verringerung der EEG-Umlage auf 40% in der Eigenversorgung. Mit anderen Worten, der wesentliche Vorteil aus einem Eigenversorgungsmodell entfällt. Bei einem Blockheizkraftwerk mit beispielsweise 50 kW elektrischer Leistung und 6.000 Vollbenutzungsstunden im Jahr, beträgt dieser unter Ansatz der EEG-Umlage 2019 (6,405 ct/kWh) ca. 20.000 €/Jahr.
- stehen verzinste (!) Nachforderungen der Netzbetreiber auf Nachzahlung der EEG-Umlage für bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit im Raum. Legt man hier das vorgenannte Beispiel zu Grunde, ergibt sich eine Nachforderung von ca. 200.000 € zzgl. Zinsen!
Zur erfolgten oder nichterfolgten Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben muss man sich als Unternehmen spätestens im Rahmen der EEG-Umlage für 2019 (zum 28.02., 31.03., bzw. 31.05.2020) gegenüber dem für einen zuständigen Netzbetreiber bekennen, da dieser einen durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen Nachweis für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ab dem 01.01.2020 verlangen kann. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber von dieser Möglichkeit gegenüber von Eigenversorgern und priveligierten Unternehmen nach der Besonderen Ausgleichsregelung Gebrauch machen werden, da das Einsammeln der EEG-Umlage für die Netzbetreiber nur einen Durchlaufposten darstellt und ein Wirtschaftsprüfertestat die Abrechnung der Netzbetreiber gegenüber den letztzuständigen Übertragungsnetzbetreibern erheblich vereinfacht.
Sind Sie betroffen? Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme Ihres bestehenden Messkonzeptes! Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir senden Ihnen eine Checkliste zu!
Zeitgleichheit
EEG Umlage "Fluch oder Segen"
